Genderhinweis
Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für beide Geschlechter.
Präambel
Allgemeine Informationsvertragsbedingungen
zwischen
Ihnen
(fortan: Informationsbesteller)
und
der Boldlife GmbH Hoyerbergstr. 24 88131 Lindau (fortan: Boldlife GmbH)
Boldlife GmbH`s Mission ist es alle Feuerwehrangehörigen fit für jeden Einsatz zu machen. Daher bietet Boldlife Individuen an verschiedenen Stellen an, einen sog. Informationsvertrag zu schließen. Dabei verpflichtet sich Boldlife GmbH gegenüber den Informationsbestellern, sie regelmäßig mit Weiterbildungs- und Schulungsmaterial, aber auch mit allgemeinen Informationen zu versorgen. Hierbei sind vier wesentliche Vertragsbestandteile besonders wichtig: Erstens ist es Boldlife GmbH`s Mission, Individuen (meist Feuerwehrangehörige) aber auch von der Gemeinde und dem Staat finanzierte Feuerwachen zu unterstützen um fit für den Einsatz zu werden , dabei richtet sich das Angebot auf Abschluss eines Informationsvertrages an beide Parteien. Zweitens wird der Gegenstand des jeweiligen Informationsvertrages einerseits bei der konkreten Bestellung und ergänzend durch diese Allgemeinen Informationsbedingungen (AIB) bestimmt. Drittens kann der Informationsbesteller den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und formlos beenden. Viertens ist dieser Informationsservice unentgeltlich.
§ 1 Vertragsgegenstand, Pflichten von Boldlife GmbH
§ 2 Prüfpflicht des Informationsbestellers vor Vertragsschluss, verpflichtender Status: Unternehmen
Vor Vertragsschluss ist jeder Informationsbesteller verpflichtet, zu prüfen, ob er den Informationsvertrag für sich selbst oder für eine Feuerwache schließt das ihm dieses Recht einräumt. Nur wenn mindestens eine dieser beiden Voraussetzungen erfüllt ist, darf er den Informationsvertrag begründen. Schließt er den Informationsvertrag ab, darf Boldlife GmbH davon ausgehen, dass der Informationsbesteller die Rechte hat einen solchen Informationsvertrag abzuschließen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Informationsvertrag kommt zustande, wenn der Informationsbesteller entweder digital, schriftlich oder auf andere eindeutige (u.a. auch konkludente) Form eine Leistung von der Digistore24 GmbH und/oder
Boldlife GmbH abfordert, in deren Produkt- oder Leistungsbeschreibung auf den Abschluss eines
Informationsvertrages hingewiesen wird.
(2) Hierbei werden auch diese AIB Bestandteil des Vertrages.
§ 4 Unentgeltlichkeit
Der Informationsbesteller muss kein Geld für die Beziehung der Informationen zahlen.
§ 5 Beendigung des Informationsvertrages
§ 6 Haftung
§ 7 Änderungsvorbehalt
Boldlife GmbH ist berechtigt, diese AIB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen oder zur Erweiterung des Informationsangebots oder der Informationskanäle notwendig ist. Über eine Änderung wird der Informationsbesteller unter Mitteilung des Inhalts der
geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Informationsbesteller nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis Boldlife GmbH gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.